Förderungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Selbstständige
Arbeitgeber und Unternehmen können sich ebenso wie Selbstständige bei folgenden Instituten eine Weiterbildung fördern lassen.
WeGebAU
Diese Abkürzung steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.“
Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die geringqualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden können gefördert werden.
Die Weiterbildungskosten übernehmen hier die Arbeitsagenturen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Die notwendigen Lehrgangskosten können dem Arbeitnehmer erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, wie z.B. Fahrkosten, gewährt werden. Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein und können somit unter den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Voraussetzungen
- Erwerb des letzten Berufsschulabschlusses liegt mind. 4 Jahre zurück
- Die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung des Mitarbeiters liegt mind. 4 Jahre zurück
- Freistellung des Mitarbeiters von der Arbeit für die Teilnahme an der Weiterbildung mit weiterem Anspruch auf Arbeitsentgelt
- Für die Förderung erhalten die Mitarbeiter einen Bildungsgutschein
- Bildungsträger und die Maßnahme sind AZAV-zertifiziert
Europäischer Sozialfond für Deutschland
Der Europäische Sozialfond (ESF) unterstützt Menschen durch berufliche Ausbildungen und Qualifizierungen, erhöht so deren Berufschancen und hilft, neue Kenntnisse zu erwerben. Das Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU. Dies erfolgt durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte.
Die Förderung ist dadurch länderbezogen unterschiedlich. Der Zuschuss von bis zu 80% der gesamten Lehrgangskosten muss nicht zurückgezahlt werden.
Zielgruppen
- Unternehmen (vor allem KMUs)
- Beschäftigte, Migranten, Geringqualifizierte
- Existenzgründer/innen
- Hochschulabsolventen/innen
Ziele der ESF-Förderung
- Erhöhung der Erwerbstätigkeit
- Erhöhung des Weiterbildungsanteils in der Bevölkerung
- Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit
- Erhöhung der Chancen der jungen Generation
- Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen
Weitere Informationen zum ESF finden Sie auch unter
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