Elektrotechnisch unterwiesene Person
Wenn Sie die Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie im Anschluss ein Zertifikat des HBZ.
Das Seminar zur elektrotechnisch unterwiesenen Person beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

Sie arbeiten in einem Unternehmen und sollen dort zukünftig kleinere elektrotechnische Aufgaben erledigen? Sie verfügen allerdings über keine elektrotechnische Ausbildung? Kein Problem.
In unserem Seminar erlernen Sie nicht nur die Grundlagen der Elektrotechnik und den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln sondern auch etwas über mögliche Gefahren im Umgang mit diesen und das richtige Verhalten bei Unfällen. Sie wissen welche Schutzeinrichtungen es gibt und erfahren, welche Aufgaben Ihnen grundsätzlich übertragen werden können.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person unterstützen Sie so unter Anleitung und Aufsicht die Arbeit der Elektrofachkraft bei Ihnen im Unternehmen.
Ihr Nutzen
Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) wissen Sie, welche Aufgaben Ihnen grundsätzlich übertragen werden können, die Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen dürfen. Außerdem sind Sie darüber informiert, welche Schutzeinrichtungen es gibt und wie Sie bei einem Unfall richtig reagieren.
In dieser 1-tägigen Schulung wird Ihnen aktuelles Fachwissen und die praxisorientierte Umsetzung des Wissen vermittelt.
• Mit der Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person erwerben Sie Grundkenntnisse der Elektrotechnik.
• Sie sind in der Lage definierte elektrotechnische Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen.
• Sie sind in der Lage sich als EuP vor Unfällen im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln zu schützen.
• Die einschlägigen Vorschriften DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 sind Ihnen bekannt.
Voraussetzungen
Für diese Schulung sind keine besonderen Voraussetzungen nötig
direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile














Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft (EFK) über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Welche Aufgaben darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person ausführen?
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich wie geistig geeignet, unterwiesen (ausgebildet) und beauftragt wurden. Tätigkeiten wie „Arbeiten unter Spannung“ und „Arbeiten an/in elektrischen Anlagen über 1 kV“ (Hochspannungsanlagen) gehören nicht dazu.
Wer bildet die elektrotechnisch unterwiesene Person aus?
Die zukünftige EuP muss ein Grundwissen bezüglich des sicheren Umgangs mit Elektrizität erhalten. Dieses kann sowohl durch eine betriebsinterne Elektrofachkraft erfolgen als auch durch externe Dienstleister. Letztere können – wenn es nicht speziell auf den Kunden zugeschnittene Veranstaltungen sind – dabei nur verallgemeinerte Inhalte zu Rechten und Pflichten sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, haben andererseits dafür die größere Erfahrung in der Vermittlung eben dieser Inhalte.
Muss eine Elektrotechnisch unterwiesene Person ebenso wie die Elektrofachkraft offiziell bestellt werden?
Ja, Mitarbeiter, die als elektrotechnisch unterwiesene Person im Unternehmen arbeiten sollen, müssen schriftlich bestellt werden. Zusätzlich muss die Bestellung die beaufsichtigende Elektrofachkraft sowie eine detaillierte Aufstellung der Tätigkeiten enthalten.
Was bedeutet „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“?
Die Elektrofachkraft hat dafür Sorge zu tragen, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person nur mit den für sie geeigneten Aufgaben beauftragt wird. Hierfür ist es notwendig, dass die EuP eine örtliche Einweisung erhält. Unter der „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ bedeutet nicht, dass diese ständig zugegen sein muss; sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, dass die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird. Die Elektrofachkraft ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich.
Was versteht man unter angemessenen Zeitabschnitten?
Eine allgemeingültige Aussage kann hier nicht getroffen werden. Passende Intervalle für die jeweiligen Tätigkeiten sollten mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
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