Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis
Mithilfe von Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen eignen Sie sich Methoden an, um Gefährdungsbeurteilung zielgerichtet durchzuführen. Sie erlernen, die abschließende Dokumentation zu erstellen und Sie damit auch rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Der Inhalt des Seminars Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis bezieht sich auf rechtliche Grundlagen und anerkannten Regelwerke:

Unfälle, Krankheiten, Störungen der Arbeitsabläufe: Wie beugen Sie dem vor?
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, Gefahren zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit durchzuführen. Gesetzlich gefordert und oft betrieblich schwer umzusetzen! Von dieser gesetzlichen Forderung bis zu einer angemessenen Umsetzung in die betriebliche Praxis ist es jedoch teilweise ein weiter Weg. Ein wichtiges Instrument für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist die Gefährdungsbeurteilung. Anhand der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt aller Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz. Sie lernen in der Schulung die Gefährdungsbeurteilung nach den verschiedenen Grundlagen für ihren Betrieb eigenständig durchzuführen, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, Präventivmaßnahmen einzuleiten, Wirksamkeitskontrollen durchzuführen sowie die rechtssichere Dokumentation der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie erkennen die besonderen Anlässe für eine externe Beratung und nehmen diese bei Bedarf in Anspruch.
Ihr Nutzen
Für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung erlernen Sie Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, lernen Techniken kennen um effektiv und kostengünstig eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb durchzuführen und sie rechtsicher zu dokumentieren. Sie erhalten Hilfen, Methoden und Instrumente für die Durchführung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Sie sind in der Lage, die abschließende Dokumentation so zu erstellen, dass aus ihr die richtigen Schlüsse abgeleitet werden können und Sie damit auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Sie können sich in dem Seminar über Beispiele aus der betrieblichen Praxis austauschen und erhalten Best-Practice-Beispiele. Das alles gibt Ihnen die Möglichkeit, die Beurteilung von Arbeitsbedingungen als wirksames Instrument für den Arbeitsschutz im Unternehmen einzusetzen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Für die Teilnahme an der Schulung sind keine spezifischen Voraussetzungen notwendig.
Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten vom HBZ eine Teilnehmerbescheinigung.














Was muss man bei einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung machen?
Alle Gefährdungen eines Arbeitsplatzes müssen beurteilt und dokumentiert werden um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Worauf muss man bei einer Gefährdungsbeurteilung achten?
Sie achten darauf Gefahren im Arbeitsalltag zu erkennen und die Arbeitsabläufe dauerhaft zu sichern.
Muss die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz regelmäßig aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz ist vom Gesetzgeber gefordert und bildet für jeden Arbeitsplatz eine wichtige Grundlage für die Einschätzung und Minimierung von Gefahren. Deswegen muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisiert werden.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument der Arbeitssicherheit. Sie dient dazu, Gefährdungen für die Gesundheit von Beschäftigten zu erfassen, Maßnahmen durchzuführen um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Auf welchen Grundlagen beruht die Gefährdungsbeurteilung?
Die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung werden im sogenannten „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)“ geregelt.
Hinterlassen Sie eine Anfrage und erhalten Sie eine kostenlose Beratung!