Gefahrgut nach ADR Kapitel 1.3 – Grundschulung
Umgang und Beförderung gefährlicher Güter unterliegen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen und Auflagen. Das spezifische Gefahrenpotential von Abfall als Gefahrgut ist oftmals jedoch nicht immer unmittelbar ersichtlich. Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter.
Die Schulung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

Sie erhalten eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Bei unsachgemäßem Transport kann es zu schweren Personenschäden kommen. Entsprechend vorsichtig muss man beim Gefahrgut-Transport vorgehen. Wer Gefahrgut transportiert, hat also eine große Verantwortung und muss sich mit den entsprechenden Sicherheitsvorschriften optimal auskennen. Nicht nur die Fahrer, sondern sämtliche Mitarbeiter, die mit Gefahrgut zu tun haben, müssen ausreichend geschult sein. Diese Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter die mit Gefahrgut in Berührung kommen!
Ihr Nutzen
Sie werden mit der verantwortungsvollen Tätigkeit vertraut gemacht. Sie erhalten die geforderte Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR. Mit dem Besuch der Schulung erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen. Sie kennen Ihre spezifischen Pflichten. Sie können Ihre Erfahrungen mit den anderen Kursteilnehmern austauschen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Für die Mitarbeiterschulung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Sie erhalten einen Überblick im Gefahrgutbereich und die Gefahrgutklassen.
Sie erhalten eine Teilnehmerbescheinigung.














Wann kann ich Gefahrgut transportieren?
Sie benötigen einen ADR-Schein für den Transport von Gefahrgut.
Wann benötige ich einen Gefahrgutbeauftragten?
Sie benötigen einen Gefahrgutbeauftragten, wenn Sie in irgendeiner Weise an dem Transport von Gefahrgut beteiligt sind. Egal ob in der Lagerung, Beförderung oder der Bereitstellung der Verpackung.
Was zählt zu gefährlichen Gütern?
Zu gefährlichen Gütern zählen bestimmte Gegenstände und Stoffe, die naturgemäß Eigenschaften besitzen, die eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen.
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