Vorbereitung Sachkundeprüfung § 34 a GewO – Flatkurs
Ein Kurs - permanenter Einstieg - ohne Bindung - ohne Zeitdruck!
Besuchen Sie unseren Kurs wann Sie möchten und wie lange Sie möchten.
In diesem Seminar erhalten Sie das notwendige Wissen um die Prüfung vor der IHK abzulegen. Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Die Vorbereitungslehrgang Qualifizierung Sicherheitsfachmann/frau nach § 34a GewO beruht u.a. auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO stellt die fachliche Mindestvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereiche mit tatsächlichen öffentlichen Verkehr dar sowie den sachlichen Nachweis für eine selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Seit dem 01.01.2003 sind die Anforderungen für eine Bewachungsaufgabe, insbesondere für die im tatsächlich öffentlichen Bereich ausgeführten Tätigkeiten, erhöht worden. Wer viel mit Menschen zu tun hat, kann in verschiedenen Situationen Fehler machen. Damit uns so etwas später nicht passiert, müssen Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen in verschiedenen Sachgebieten besonders gut geschult werden. Durch die Teilnahme an dem Seminar erlernen Sie alle notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse, um diese regelkonform und praktisch anwenden zu können.
Ihr Nutzen
Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass die in diesem Bereich tätigen Personen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortlich Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgabe ermöglichen.
Jeder Unternehmer wie Angestellter, der eine der Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, muss die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handwerkskammer erfolgreich absolviert haben.
Darunter zählen insbesondere:
Ablauf
Ein Kurs - permanenter Einstieg - ohne Bindung - ohne Zeitdruck! Der Einstieg ist jederzeit möglich!
Besuchen Sie unseren Kurs wann Sie möchten und wie lange Sie möchten. Sie zahlen nur einmal die Anmeldegebühr zuzüglich Kosten für die IHK Prüfung.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie einen LINK und dann können Sie sofort am Kurs teilnehmen.
Schulungszeiten
Jeden Dienstag und Donnerstag von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung, ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis, gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen)
Ihr Abschluss
Sie erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Die Prüfung zur Sicherheitsfachkraft gem. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist vor der IHK abzulegen. Die Prüfungsgebühren werden von der zuständigen IHK separat in Rechnung gestellt.
Ziel
Ist die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor der IHK.
Hinweis
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, Ihrem zuständigen Jobcenter sowie weitere Kostenträger möglich.














Wozu benötige ich die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe verlangt ein hohes Maß an Verantwortung und das nötige Fachwissen sowie die Fähigkeiten, die zum Schutz fremden Lebens und Eigentums notwendig sind. Aus diesem Grund gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien und Regelungen für die Eignung und Voraussetzung zur Arbeit im Sicherheitsgewerbe vor. Ob die Tätigkeit auf selbständiger Basis oder im Anstellungsverhältnisses ausgeführt wird spielt dabei keine Rolle. Beides wird durch den Paragraphen 34a geregelt.
Bei der „Sachkundeprüfung nach §34a“ handelt es sich um die am weitesten verbreitete Legitimationsstufe im Bereich des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes. Nach Bestehen der §34a Sachkundeprüfung stehen Ihnen die Türen für die Arbeit im Sicherheitsdienst offen.
Welche Voraussetzungen müssen zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO erfüllt werden?
Der Erwerb dieses Nachweises ist durch §34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Der Sicherheitsschein belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung ausgestellt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung gemäß §34a ist, dass der Teilnehmer das 18. Lebensjahr erreicht hat und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, um den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung absolvieren zu können.
Wie schwer ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Die Sachkundeprüfung §34a bei der IHK wird von vielen Teilnehmern unterschätzt. Die Durchfallquote für die 34a Prüfung liegt je nach Region zwischen 50 und 70%. Eine gute und sorgfältige Vorbereitung ist unumgänglich, um die Prüfung zu bestehen. Wer die Prüfung also auf die leichte Schulter nimmt und sich nicht ausreichend intensiv vorbereitet, kann leichter durch die Prüfung fallen.
Was sind die Inhalte der Sachkundeprüfung § 34a GewO?
In §4 der Bewachungsverordnung (BewachV) sind die Themenbereiche und Anforderungen an Sachkundige festgelegt. Folgende Themenbereich werden in der Sachkundeprüfung geprüft: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Verteidigungswaffen, Unfallverhütungsvorschrift, Umgang mit Menschen - insbesondere Deeskalation in Konfliktsituationen, Sicherheitstechnik
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