Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore
In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde um Brandschutztüren und -tore zu prüfen . Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Die Ausbildung zur befähigten Person Brandschutztüren und -tore beruht u.a. auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen auch Brandschutztüren und -tore geprüft werden! In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, werden als Brandschutztür bezeichnet. Dabei gibt es bauordnungsrechtliche Unterscheidungen. Brand- und Rauchschutztüren müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sind Bauherrn, Betreiber und Arbeitgeber. In dieser Schulung werden Sie zur “Befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren” qualifiziert.
Ihr Nutzen
Sie erhalten alle wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Normen. Gewährleisten Sie die Funktionsfähigkeit der im Brandfall entscheidenden Feuerschutzabschlüsse. Tragen Sie durch die regelmäßige Instandhaltung dazu bei, im Schadensfall die Ansprüche gegenüber dem Feuer-und Sachversicherer nicht zu verlieren. Qualifizieren Sie sich weiter und erhalten Sie das Fachwissen, um die regelmäßigen Funktionsprüfungen sicher durchzuführen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Die Teilnahme an der Schulung "Betriebssicherheitsverordnung". Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (technische Ausbildung, Kenntnis der Anlagen, zeitnahe berufliche Tätigkeit).
Ihr Abschluss
Sie erhalten Zertifikat zur Befähigten Person Brandschutztüren und -tore.
Ziel
Nach Abschluss der Schulung sind Sie in der Lage, die wiederkehrenden Überprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen eigenverantwortlich, fachkundig und rechtssicher durchzuführen.














Was sind die Aufgaben der Befähigten Person Brandschutztüren und -tore?
Zu Ihren Aufgaben gehört die regelmäßige Überprüfung und Beurteilung der Brandschutztüren, die Dokumentation und ggf. die Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Wer ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren?
Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und
-toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
Wann müssen Brandschutztüren und -tore geprüft werden?
Zu beachten ist, dass Brand- und Rauchschutztüren nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig
wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden müssen.
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