Frist 24.08.2023 - Schulungspflicht Diisocyanate
Save the Date: 24.08.2023 - Ohne spezifische Unterweisung dürfen Tätigkeiten mit Diisocyanaten nicht mehr durchgeführt werden!
Diisocyanate kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor und sind damit neben Polyolen Hauptbausteine von Polyurethanen.
Tätigkeiten mit diesen Stoffen/Produkten finden statt z.B. in den Bereichen Elektronik und Elektrotechnik, Feinmechanik, Baugewerbe, Textilveredlung und Textilgewerbe, Automobilteileherstellung, Fahrzeugbau, Karosserie- und Lackierfachbetriebe, Verpackungstechnik und Kunststoff-Formteile-Herstellung.
Seit August 2020 gilt im Rahmen der REACH-Verordnung (Anhang XVII) eine neue Beschränkungsregelung für Produkte, die Diisocyanate mit einer Konzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent enthalten.
Das bedeutet, dass Diisocyanate als Stoff oder als Bestandteil in der Zusammensetzung von Gemischen vorliegen. Ob ihr Unternehmen von der Regelung betroffen sind, lässt sich schnell mithilfe der Produkt-Sicherheitsdatenblätter überprüfen. Es zeigt sich in Abschnitt 2, ob in dem jeweiligen Produkt Diisocyanate enthalten sind.
Notwendige Schulungen sind bis zum 24.08.2023 durchzuführen und alle fünf Jahre zu wiederholen!
Die Verordnung sieht Beschränkungen zum Inverkehrbringen, zur Abgabe und zur Weiterverwendung dieser Produkte vor.
Demnach sind alle industriellen oder gewerblichen Anwender von Diisocyanaten verpflichtet, für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Diisocyanaten ausführen, Schulungsmaßnahmen durchzuführen.
Die Beschränkung verpflichtet die Hersteller/Lieferanten sicherzustellen, dass ihren Abnehmern Schulungen und Schulungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.
Die geforderten Schulungen gehen über den Umfang der sonst durchgeführten Unterweisung der Beschäftigten hinaus.
Der Umfang der Schulungen (3 mögliche Stufen) richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz und muss tätigkeitsbezogen durchgeführt werden. Die Auswahl der Stufe hängt von der Art der Tätigkeiten und der Exposition in Ihren Unternehmen mit Diisocyanaten ab. Es ist wichtig, dass Sie als Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren bzw. durchführen, um die entsprechende Stufe der Unterweisung festzulegen und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter angemessen geschult sind.
- Stufe: Allgemeine Unterweisung In dieser Stufe erhalten alle Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten umgehen, eine grundlegende Unterweisung. Diese umfasst Informationen zu den potenziellen Gefahren, dem Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Verhaltensregeln und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Ziel ist es, ein grundlegendes Bewusstsein für die Gefahren zu schaffen.
- Stufe: Spezifische Unterweisung Mitarbeiter, die regelmäßig mit Diisocyanaten arbeiten, erhalten eine detailliertere spezifische Unterweisung. Diese beinhaltet zusätzliche Informationen zu den spezifischen Gefahren der verwendeten Diisocyanate, zur sicheren Handhabung, zur Lagerung und Entsorgung sowie zu möglichen Notfallmaßnahmen. Ziel ist es, das Fachwissen und die Sicherheitskenntnisse der Mitarbeiter zu vertiefen.
- Stufe: Sachkundeschulung Für Mitarbeiter, die mit der Herstellung, Verarbeitung oder Kontrolle von Diisocyanaten betraut sind, ist eine Sachkundeschulung erforderlich. Diese Schulung geht tiefer in die chemischen Eigenschaften, Sicherheitsaspekte und technischen Maßnahmen ein, die für den sicheren Umgang mit Diisocyanaten erforderlich sind. Ziel ist es, eine umfassende Sachkenntnis zu vermitteln, um Gefahren zu minimieren und Unfälle zu verhindern.
Die Schulungen sind von einem "Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz" durchzuführen, der seine Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung erlangt hat. Dies kann z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein, wenn sie die entsprechenden Fachkenntnisse hat.
Seit dem 24.02.2022 sollten Sie bereits den Hinweis zur Schulungsverpflichtung auch auf dem Etikett der Verpackung der Produkte auffinden und natürlich im Sicherheitsdatenblatt.
Fazit:
Ohne die Durchführung der geforderten Schulungen ist die Tätigkeit mit Diisocyanaten ab dem 24.08.2023 nicht mehr erlaubt.
Die Unterweisungen gemäß Stufenmodell "Diisocyanate" bietet das hbz bereits über die eigene Schulungs-/Unterweisungsplattform eL4Y (Online-Firmenunterweisung in Recklinghausen | ELearning 4 you (hbz.gmbh)) an und kann Ihnen gerne dazu ein Angebot erstellen. Nehmen Sie einfach Kontakt zum HBZ-Team auf: 02361 90688-20 oder 0800 1899250
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage Aktionen - HBZ Hanseatisches BildungsZentrum GmbH - Onlineshop
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