Befähigte Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde um Hubarbeitsbühnen zu prüfen . Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Die Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung für Hubarbeitsbühnen beruht u.a. auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

Hubarbeitsbühnen werden immer häufiger eingesetzt und dienen als Plattformen für hoch gelegene Arbeitsplätze. Leider kommt es dabei auch immer wieder zu Unfällen, die in der Regel durch eine fachkundige Prüfung der Hubarbeitsbühne vermeidbar gewesen wären. Hubarbeitsbühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person zu prüfen. In der Schulung vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Ihr Nutzen
Sie erhalten alle wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Normen. Gewährleisten Sie die Funktionsfähigkeit der Hubarbeitsbühnen. Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse um Hubarbeitsbühnen eigenverantwortlich wiederkehrend zu prüfen und zur weiteren Verwendung freizugeben. Qualifizieren Sie sich weiter zur Befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen und tragen Sie so zu Risikominimierung bei.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (technische Ausbildung, Kenntnis der Anlagen, zeitnahe berufliche Tätigkeit). Sie haben die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel.
Hinweis
Bitte bringen Sie Ihre eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) mit.
Ihr Abschluss
Sie erhalten Zertifikat zur Befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen.
Ziel
Nach Abschluss der Schulung sind Sie in der Lage, die wiederkehrenden Überprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen eigenverantwortlich, fachkundig und rechtssicher durchzuführen.














Was sind die Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen?
Die befähigte Person muss Kenntnisse vom aktuellen Stand der Technik von Hubarbeitsbühnen besitzen und die Arbeitsschutzvorschriften kennen und anwenden.
Was wird durch eine befähigte Person für Hubarbeitsbühnen geprüft?
Der Umfang wird sich im Allgemeinen auf eine Sicht- und Funktionsprüfung beschränken. Sie sollte sich auf den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auf die Vollständigkeit und Funktionsweise der Sicherheitseinrichtungen und auf die Vollständigkeit des Prüfbuches erstrecken.
Wie ist die Prüffrist für Hubarbeitsbühnen?
In der BG-Regel 500 „Betreiben von Arbeitsmittel“ gilt für die Prüfung von Hebebühnen die Jahresfrist. Die Prüfungen sind zu dokumentieren.
Was ist, wenn die befähigte Person Mängel an der Hubarbeitsbühnen festgestellt werden?
Werden Mängel festgestellt, sind sie vor der nächsten Inbetriebnahme der Hubarbeitsbühne zu beheben.
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