Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten
In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde um Gerüste sachkundig zu prüfen und ermöglichen somit eine gefahrlose Benutzung. Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Die Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen beruht u.a. auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

Nach jedem Aufbau ist das Gerüst vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion zu Prüfen. Unfälle mit Gerüsten stellen seit Jahren einen Schwerpunkt bei den schweren bzw. tödlichen Arbeitsunfällen dar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur befähigte Personen die Arbeitsmittel prüfen. Diese Schulung versetzt Sie in die Lage, vom Unternehmen als Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten benannt zu werden. Sie erlangen die nötige Fachkunde um Arbeiten bei Auf-, Um- und Abbau sicher und zuverlässig zu überwachen und die geforderte Dokumentation erstellen zu können.
Ihr Nutzen
Sie kennen die einschlägigen Vorschriften, die Vielfalt der Bauarten sowie die Sicherheitsanforderungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten. Sie können Gerüste sicher prüfen und bewerten. Damit sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase sachkundig durchzuführen. Sie erwerben ein wichtiges Kompetenzzertifikat für diesen beruflichen Bereich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Die Teilnahme am Seminar "Betriebssicherheitsverordnung".
Beachten Sie bitte die Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen gemäß § 2 BetrSichV.
Ziel
Nach Abschluss der Schulung sind Sie in der Lage, die wiederkehrenden Überprüfungen von Gerüsten eigenverantwortlich, fachkundig und rechtssicher durchzuführen.
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat zur Befähigten Person zur Prüfung von Gerüsten.




Was ist eine befähigte Person für Gerüste?
Die Befähigte Person für die Prüfung von Gerüsten (Nutzungsphase) ist zuständig für die fachkundige Gefährdungsbeurteilung und Überwachung von Gerüsten bei deren Nutzung. Nach jedem Aufbau sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion geprüft werden.
Wie sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung geprüft werden?
Nach jedem Aufbau sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden. Während der Benutzung festgestellte Veränderungen sind an den Aufsichtsführenden zu melden.
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