Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde um Leitern und Tritte sachkundig zu prüfen und ermöglichen somit eine gefahrlose Benutzung. Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7)
Die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte beruht u.a. auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

Leitern und Tritte die nicht in arbeitssicherem Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter da. Jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit. In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Mit den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind Sie in der Lage diese Prüfungen eigenständig durchführen zu können. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
Ihr Nutzen
Sie lernen die geltenden Rechtsvorschriften und damit verbundene Verantwortungs- und Haftungsfragen kennen. Sie halten die Sicherheitsstandards ein, um Risiken und Unfälle zu vermeiden. Sie können Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sachkundig prüfen und ermöglichen eine gefahrlose Benutzung. Vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen können durch Sie durchgeführt werden. Sie werden auf die Prüftätigkeit als Befähigte Person praxisorientiert vorbereitet. Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von beschädigten Leitern und Tritten ausgehen können. Die Auflagen der Berufsgenossenschaften werden durch die Benennung von zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten erfüllt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Die Teilnahme an der Schulung "Betriebssicherheitsverordnung".
Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (technische Ausbildung, Kenntnis der Anlagen, zeitnahe berufliche Tätigkeit).
Ziel
Nach Abschluss der Schulung sind Sie in der Lage, die wiederkehrenden Überprüfungen eigenverantwortlich, fachkundig und rechtssicher durchzuführen.
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten.














Was sind die Voraussetzungen für die Prüfung von Leitern?
Voraussetzung ist, dass die Person über die die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Befähigte Personen“ erfüllt.
Wer ist für die Prüfung der Leitern zuständig?
Die Zuständigkeit für die Prüfung der Leitern liegt beim Arbeitgeber. Die Prüfung kann von ihm selbst, einem externen Fachmann oder einem Mitarbeiter durchgeführt werden.
Ist die regelmäßige Prüfung von Leitern Vorschrift?
Eine regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person ist Vorschrift (BGV D36, DGUV Information 208-016, 208-032).
In welchen Abständen muss eine Prüfung der Leitern erfolgen?
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person überprüft werden.
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