Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen. Die Frage, welche Anforderungen umfassen die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Verwendung sowie Prüfung von Arbeitsmittel nach BetrSichV, können Sie dann beantworten.
Grundlagen der Schulung sind die rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerke zum Arbeitsschutz :

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist in Deutschland DAS Regelwerk des Arbeitsschutzes. Sie regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Das Schutzkonzept der BetrSichV hat alle von den Betriebsmitteln ausgehenden Gefährdungen zu berücksichtigen. Lernen Sie, Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, Prüffristen festzulegen, Mitarbeiter zu schulen und Arbeitsmittel und Anlagen im Betrieb sicher bereitzustellen und zu nutzen. Erfahren Sie welche Anforderungen an Befähigte Personen für die Prüfung und Nutzung von und an Arbeitsmitteln gestellt werden.
Alle Ausbildungen zu einer “Befähigten Person” haben eines gemeinsam: Die Einführung in die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)! Diese Schulung ist daher unser Basismodul für die von uns geschaffene Baukasten-Ausbildung “Befähigte Person”. Die Teilnahme an diesem Kurs ist Voraussetzung um eine “Befähigte Person” zu werden.
Ihr Nutzen
Sie erlangen Kenntnisse die Sie bei der wirtschaftlichen Umsetzung der BetrSichV unterstützen. Sie kennen die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Arbeitsmittel. Dadurch reduzieren Sie die von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefahren. Sie können Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen ableiten und Prüffristen bestimmen. Lernen Sie, wie die Prüfung der Arbeitsmittel ordnungsgemäß erfolgen sollen und wie Prüfungsergebnisse zu dokumentieren sind. Sie unterstützen die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Erlangen Sie aktuelle Kenntnisse zur Bestellung der Befähigten Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Sie lernen anhand von Beispielen Lösungen für eine effiziente und effektive Umsetzung in Ihre betriebliche Praxis kennen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die Teilnahme an der Schulung Betriebssicherheitsverordnung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Ziel
Sie sind nach dieser Schulung mit den rechtlichen Grundlagen vertraut und kennen die, an Unternehmen gestellten, Anforderungen der BetrSichV.
Abschluss
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Baukasten-Ausbildung zur "Befähigte Person..."
Das Thema Betriebssicherheitsverordnung ist in jeder Ausbildung zu einer "Befähigten Person" ein großer Bestandteil und vermittelt die Grundstruktur, Ziele und Inhalte der BetrSichV. Die BetrSichV bildet also den theoretischen Teil der Ausbildung zur "Befähigten Person".
Der Besuch dieses Kurses ist Voraussetzung für die Ausbildung als "Befähigte Person".
Welche Ausbildung zur "Befähigte Person..." können kombiniert werden?
Die Schulung "Betriebssicherheitsverordnung" kann mit folgenden Praxismodulen als Block kombiniert werden und eine "Befähigte Person zur..." zu absolvieren:
Prüfung von Leitern & Tritten (4 UE)
Prüfung von Anschlagmitteln (4 UE)
Prüfung von Gerüsten (4 UE)
Prüfung von Regalen (6 UE)














Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung?
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt.
Für wen gilt die Betriebssicherheitsverordnung?
Die Betriebssicherheitsverordnung gilt sowohl dem Arbeitgeber, der Arbeitsmittel bereitstellt, als auch dem Beschäftigten, der diese Arbeitsmittel benutzt.
Seit wann ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft?
Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung ist zum 01.06.2015 in Kraft getreten.
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