Gabelstaplerfahrer – Grundschulung
Wenn Sie die Grundschulung für Gabelstaplerfahrer erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie im Anschluss die Fahrerlaubnis für Flurförderzeuge (Gabelstaplerführerschein).
Das Seminar zum Gabelstaplerfahrer - Grundlagen beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:

In jedem Betrieb, in dem Flurförderzeuge für den innerbetrieblichen Transport zum Einsatz kommen, müssen Mitarbeiter, nach der DGUV, die diese Flurförderzeuge bedienen sollen einen Nachweis zum Führen dieser Flurförderzeuge besitzen. Damit soll ein sicherer und wirtschaftlicher Umgang gewährleistet werden. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu, da der Besitz eines Kraftfahrzeug-Führerscheins allein nicht ausreicht, um befähigt zu sein, Gabelstapler zu führen. Ohne Staplerschein können Sie sich und andere in Gefahr bringen. Sollte etwas passieren, sind Sie im Ernstfall ohne die Ausbildung nicht versichert.
Um einen Stapler selbstständig führen zu können, müssen Sie daher eine spezielle Gabelstaplerfahrer Ausbildung machen. Denn Lasten heben und senken, an einer Laderampe zu rangieren oder Güter ein- und auslagern muss gelernt sein. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen.
Die Last liegt – im Unterschied zum Lastkraftwagen – vor dem Fahrer frei auf den Gabelzinken, sie kann am Hubmast gehoben und gesenkt, vor- und zurückbewegt werden. Und nicht zuletzt verlangt das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug.
Mit dieser Schulung werden Sie sicher Gabelstapler fahren lernen.
Ihr Nutzen
Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Gabelstaplerführerschein erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Diesen Teil schließen Sie mit einer schriftlichen Prüfung ab. Anschließend werden Sie im Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden. Im praktischen Teil erhalten Sie zudem ausreichend Gelegenheit, in vorgegebenen Übungen, den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug praxisnah einzuüben. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.
Darüber hinaus bietet der Erwerb eines Gabelstaplerführerscheins viele Möglichkeiten für neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Beruf. Auch Personen, die neue berufliche Herausforderungen im Logistikbereich suchen, können einen Staplerschein machen und als Staplerfahrer (m/w/d) ihre Chancen deutlich verbessern.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Seminar
Unternehmer dürfen nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen, die
1. mindestens 18 Jahre alt sind, (Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter fachlicher Aufsicht Flurförderzueuge führen)
2. die körperliche Eignung aufweisen (die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 ist hier empfehlenswert) und
3. die geistige und charakterliche Eignung besitzen. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.














Wer braucht den sog. „Staplerschein“?
Alle die im gewerblichem Betrieb einen Gabelstapler oder ein anderes Flurförderzeug fahren wollen bzw. müssen. Mitgänger-Flurförderzeuge, sog. „Ameisen“, sind davon jedoch ausgenommen.
Brauche ich auch eine Fahrerlaubnis (PKW Führerschein o.ä.)?
Im innerbetrieblichen Bereich nicht, jedoch zwingend wenn mit einem Gabelstapler öffentlicher Verkehrsraum befahren wird.
Was kostet die Ausbildung?
Die Kosten des Gabelstaplerscheins, also die gesamte Ausbildung, Theorie und Praxis etc., kostet siehe Preisliste zzgl. MwST. Am Tag der Theorie wird eine warme Mahlzeit angeboten. Warme und kalte Getränke sind inklusive.
Wie bekomme ich den sog. „Staplerschein“?
Es ist eine spez. Ausbildung in Theorie und Praxis bei einer zertifizierten Ausbildungsstelle zu absolvieren.
Welche Voraussetzungen müssen für den sog. „Staplerschein“ vorhanden sein?
Lediglich das Mindestalter von 18 Jahren und eine körperlich- u. geistige Eignung. Hat der Ausbilder Zweifel an der Eignung, kann eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gem. DGUV (BG, G-25), verlangt werden. Jeder kann die persönliche Eignung anhand einer kleinen Checkliste selbst überprüfen.
Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern ist von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung als Gabelstaplerfahrer dauert 2 Tage.
Läuft der Fahrausweis Staplerschein irgendwann ab?
Im Prinzip nicht. Allerdings ist folgendes zu beachten: gem. DGUV Vorschrift 68 (vorm. BGV D27) §5, ArbSchG §12 Abs. 1 und 2, BGV A1 §4, BGG925 3.4.2 ist für Flurförderzeugführer (Staplerfahrer) eine jährlich wiederkehrende Unterweisung Vorschrift. Diese wird dann üblicherweise im Fahrausweis
dokumentiert bzw. bescheinigt. Ohne eine bescheinigte Unterweisung von einer berechtigten Institution bzw. Person ist das weitere Fahren mit Flurförderzeugen nicht erlaubt bzw. verboten. Die Nachweise der Unterweisungen können jederzeit von der DGUV (BG) verlangt und geprüft werden. Gerne übernehmen wir die Durchführung der Unterweisung für Gabelstaplerfahrer inkl. Erstellung aller notwendigen Dokumente.
Hinterlassen Sie eine Anfrage und erhalten Sie eine kostenlose Beratung!