Bediener für Hubarbeitsbühnen
Für einen sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen müssen die Bediener von Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Der Kurs bezieht sich u.a. auf diese rechtlichen Vorgaben:
- DGUV Information 208-019
- DGUV Grundsatz 308-008
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV
- Arbeitsschutzgesetz

Sorgen Sie für mehr Sicherheit und Effizienz! Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. Durch falsch aufgestellte oder schadhafte Hubarbeitsbühnen kommt es immer noch zu zahlreichen Unfällen in den Betrieben. Zum sicheren Betreiben von Hubarbeitsbühnen gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können. Ohne vorgeschriebene Unterweisung dürfen Sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden, so die gesetzliche Vorgabe. Bei unserer Schulung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen geht es darum, dass sichere arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne zu erlernen und umzusetzen. Sie erhalten in Theorie und Praxis Kenntnisse und Fähigkeiten. So erkennen Sie die Gefährdungen beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen, können Schutzziele festlegen und geeignete Maßnahmen ableiten.
Ihr Nutzen als Bediener für Hubarbeits- und Hebebühnen
Das Seminar vermittelt Ihnen das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können und sind in der Lage Risiken richtig einzuschätzen und Kollegen sowie technische Geräte entsprechend zu schützen. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen, Bestimmungen, Vorschriften und Normen, aber auch Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Sie erlangen alle relevanten Kenntnisse für das sichere Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge. Profitieren Sie von einer praxisorientierten Unterweisung im sicheren Umgang mit Hubarbeits- und Hebebühnen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle und einer Praxisübung ab. Sie erhalten ein Zertifikat sowie den Bedienerausweis als Nachweis der Befähigung.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Hebebühnen. Eine ausreichend fachliche Ausbildung.
Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich).
Körperliche und geistige Eignung.
Hinweis
Für die praktische Unterweisung an der Hubarbeitsbühne bringen Sie bitte eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) mit.
Sie erhalten mit der Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen eine berufliche Zusatzqualifikation mit Zertifikat. Sie erhalten zusätzlich 2 VDSI Punkte für Arbeitsschutz.














Wo ist die Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen geregelt?
Durch den DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben.
Was ist als Bediener von Hubarbeitsbühnen zu beachten?
Die Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Wann werden Hebebühnen eingesetzt?
Hebebühnen werden eingesetzt, wenn sie bei einer Höhe von bis zu 100 Metern und einer Weite von bis zu 40 Metern ausgefahren werden können.
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