Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Ziele und Grundlagen:
In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde um Leitern und Tritte sachkundig zu prüfen und ermöglichen somit eine gefahrlose Benutzung. Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:- DGUV Information 208-016
- TRBS 2121 Teil 2
- Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Worum geht es in dem Kurs
Leitern und Tritte die nicht in arbeitssicherem Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter da. Jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit. In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Mit den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind Sie in der Lage diese Prüfungen eigenständig durchführen zu können und die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen. Sie lernen die geltenden Rechtsvorschriften und damit verbundene Verantwortungs- und Haftungsfragen kennen. Sie halten die Sicherheitsstandards ein, um Risiken und Unfälle zu vermeiden.
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