Betriebliche Ersthelfer

Ziele und Grundlagen:

In der Schulung erhalten Sie erhalten Sie alle Kenntnisse die ein Betrieblicher Ersthelfer benötigt um die Erstversorgung übernehmen zu können. Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem neunstündigen Erste-Hilfe-Lehrgang. Die Schulung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:
  • § 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
  • § 23 Abs. 2 SGB VII
  • DGUV
Worum geht es in dem Kurs In Deutschland kommt es täglich zu 2500 Erste Hilfe Notfällen. Bei mehr als 50.000 Menschen im Jahr bleibt das Herz stehen. Nur in 34% der Notfälle, traut sich jemand zu helfen. 85% der Notfälle ereignen sich im eigenen Bekanntenkreis Oft hört man die Ausrede: Ich wusste nicht, wie ich helfen sollte. Die DGUV schreibt vor, dass jeder Betrieb Ersthelfer ausbilden muss. Die Kosten dafür übernimmt, in den meisten Fällen, die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Mit unserer Schulung möchten wir Sie für einen eventuellen Notfall optimal vorbereiten. In Kooperation mit Ralf Tenkotten, als ermächtigte Stelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, können wir nun auch die Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer anbieten. Gerne kommen wir auch in Ihren Betrieb, um Sie und Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Inhouse Schulung auszubilden (Mindestteilnehmerzahl: 12). Natürlich können Sie sich auch als Selbstzahler zu einem unserer Kurse anmelden. Sprechen Sie uns gerne an.

Auf die Wunschliste
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