Gefahrgut nach ADR Kapitel 1.3 – Grundschulung

Ziele und Grundlagen:

Umgang und Beförderung gefährlicher Güter unterliegen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen und Auflagen. Das spezifische Gefahrenpotential von Abfall als Gefahrgut ist oftmals jedoch nicht immer unmittelbar ersichtlich. Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Die Schulung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:
  • 1.3 ADR
  • 1.10 ADR
  • 1.8.5 ADR
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
Worum geht es in dem Kurs Sie erhalten eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Bei unsachgemäßem Transport kann es zu schweren Personenschäden kommen. Entsprechend vorsichtig muss man beim Gefahrgut-Transport vorgehen. Wer Gefahrgut transportiert, hat also eine große Verantwortung und muss sich mit den entsprechenden Sicherheitsvorschriften optimal auskennen. Nicht nur die Fahrer, sondern sämtliche Mitarbeiter, die mit Gefahrgut zu tun haben, müssen ausreichend geschult sein. Diese Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter die mit Gefahrgut in Berührung kommen!

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