Löschtraining

Ziele und Grundlagen:

Brandsimulation für gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung in der Handhabung mit Handfeuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 § 22 ist die Mitarbeiterschulung die Pflicht eines jeden Arbeitgebers. Im Rahmen eines Feuerlöschtrainings können die Teilnehmer anhand von praxisnahen Beispielen lernen Gefahrensituationen zu erkennen und durch richtige Maßnahmen zu bewältigen. Die Mitarbeiterschulung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:
  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände ASR 2.2
  • DGUV-Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention § 22 Notfallmaßnahmen
  • DGUV Information 205-001 (ehemals BGI 560) - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Worum geht es in dem Kurs Was tun, wenn’s brennt? Das Feuerlöschtraining simuliert den Ernstfall und hilft, in kritischen Situationen konzentriert zu handeln. Alle Beschäftigten müssen nach Unfallverhütungsvorschrift jährlich über die im Betrieb vorhandenen Brandgefahren, die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen und das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Bislang bedeutete eine praktische Unterweisung für Ihr Unternehmen stundenlange Abwesenheit der Mitarbeiter vom Arbeitsplatz. Das ist nicht mehr nötig, weil wir die Schulung direkt bei Ihnen durchführen können. Damit sind die Teilnehmer sind lediglich eine Stunde vom Arbeitsplatz entfernt! Wir bringen Alles für Ihr Feuerlöschtraining mit zu Ihnen in den Betrieb! In unserem Löschtraining werden Ihre Mitarbeiter zuerst theoretisch unterwiesen. Im Anschluss lernen die Teilnehmer in der Praxis den richtigen Umgang mit Feuerlöschern an unserem gasbefeuerten Fire-Trainer. Fragen Sie nach unseren Mitarbeiter-Paketen.

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